Präambel
Der Osterather Turnverein 1893 e.V. möchte die Rechte und Teilhabemöglichkeiten der
Vereinsjugend im Rahmen der Vereinsarbeit (Vorstand, Abteilungen) stärken. Die
Jugendarbeit der einzelnen Abteilungen soll koordiniert und gefördert werden. Dazu gibt er
sich diese Ordnung.
§ 1 Mitglieder der Vereinsjugend
Die Vereinsjugend besteht aus allen aktiven Mitgliedern des Vereins bis zum vollendeten 27.
Lebensjahr.
§ 2 Ziele und Aufgaben
Dazu gehören insbesondere:
§ 3 Organe
Die Organe der Vereinsjugend sind:
Die Vereinsjugend wählt in jeder Fachabteilung des Vereins einen Abteilungsvertreter (m/w/d)
sowie einen Stellvertreter (m/w/d), die den Jugendausschuss bilden. Der Jugendausschuss
wählt sodann den Jugendvorstand.
Der Jugendvorstand besteht aus einem Vorsitzenden (m/w/d), einem Stellvertreter (m/w/d),
einem Kassierer (m/w/d) sowie einem Schriftführer (m/w/d). Diese müssen das 16. Lebensjahr
vollendet haben, um gewählt werden zu können, ausgenommen der Schriftführer (m/w/d), wo
nur das 12. Lebensjahr vollendet sein muss, um gewählt zu werden.
Der Jugendvorstand vertritt die Interessen der Vereinsjugend innerhalb und außerhalb des
Vereins und ist Teil des Gesamtvorstands des Vereins.
§ 4 Jugendwart
Der Jugendwart (m/w/d) wird auf Vorschlag des Vorstands des Vereins bestellt und durch die
Mitgliederversammlung bestätigt. Dabei muss es sich um ein Vereinsmitglied handeln, das
mindestens das 30. Lebensjahr vollendet hat. Er steht dem Jugendausschuss sowie dem
Jugendvorstand insbesondere beratend zur Seite und ist zur Teilnahme mit beratender
Stimme an Sitzungen des Gesamtvorstands berechtigt.
§ 5 Jugendkasse
Dem Jugendvorstand wird jährlich ein Betrag von 500 € zur Verfügung gestellt, über den wie
folgt verfügt werden kann:
Die Jugendkasse ist bei der jährlichen Kassenprüfung mit zu prüfen.
Wenn sich der Jugendausschuss auflöst, soll der Restbestand der Jugendkasse vom Vorstand
des Vereins für Jugendzwecke verwendet werden.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Kinder- und Jugendordnung tritt am 29.04.2022 durch Annahme in der
Mitgliederversammlung in Kraft und löst etwaige vorangegangene Ordnungen ab.