Wichtig für Teilnehmer*innen und ggf. deren Erziehungsberechtigte
Alle Teilnehmer*innen bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte werden darauf hingewiesen, dass eine Aufsicht durch unsere Übungsleiter*innen grundsätzlich nur in den Sporthallen bzw. auf den Außen-Trainingsanlagen sichergestellt ist.
In den Umkleiden, vor der Sportstätte, auf dem Weg dorthin bzw. von dort nach Hause sind die Teilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte selbst verantwortlich bzw. zur Aufsicht verpflichtet. Daher haftet der Verein nicht bei Wegeunfällen, Unfällen in Umkleiden oder Diebstählen in den Umkleiden.
Der Vorstand

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